
Sachverständigenbüro
Als Dipl. Immobiliensachverständige erstelle ich Verkehrswertgutachten die zur Feststellung des Marktwertes einer Immobilie dienen. Die Grundlage bildet hierfür der § 194 BauGB mit den entsprechenden Verordnungen und Richtlinien.
Jede Immobilie unterscheidet sich durch eine Vielzahl von Merkmalen und Faktoren von anderen Immobilien, so dass jede Immobilie auch individuell zu betrachten und zu bewerten ist. Marktveränderungen aber auch zeitliche Gegebenheiten, führen im Laufe der Zeit zu sich verändernden Wertverhältnissen einer Immobilie. In vielen Fällen ist daher eine fachgerechte Bewertung erforderlich.
Wann benötigen Sie eine Verkehrswertermittlung?
Ein Verkehrswertgutachten wird immer dann benötigt, wenn die Einschätzung des Immobilienwertes objektiv und rechtlich bindend sein soll. Die Gründe für eine Beauftragung können dabei ganz unterschiedlich sein:
- Erbengemeinschaften, denn gerade bei familiären Erbauseinandersetzungen können somit Streitigkeiten vermieden werden
- Scheidungen, wenn Sie die Ermittlung des Zugewinnausgleichs benötigen
- Plausibilitätsprüfung eines bereits vorhanden Gutachtens, um zu prüfen ob der ermittelte Verkehrswert auch dem Marktwert entspricht
Eine Immobilienbewertung gibt Ihnen aber vor allem Sicherheit bei der Einschätzung und Beurteilung der Immobilie und ist daher ein solides Fundament für immobilienwirtschaftliche Entscheidungen.